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Aktuelle Informationen
Erweiterung der Verordnungsbefugnis von psychiatrischer häuslicher Krankenpflege (pHKP) durch Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie:
Die Verordnung von pHKP durch Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie war bisher nur eingeschränkt möglich. Diese Einschränkungen wurden nun aufgehoben. Fachärztinnen und Fachärzte mit dieser Zusatzweiterbildung haben künftig das gleiche Verordnungsrecht wie beispielsweise niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Fachbereiche Psychiatrie und Psychotherapie oder Neurologie. (zur Richtlinie >>)
Die Arbeitshilfe für die Begutachtung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wurde 2005 erarbeitet. Seitdem wurden einige Überarbeitungen der G-BA „Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-RL)“ vorgenommen, die auch die psychiatrische häusliche Krankenpflege betreffen. Beispielsweise wurde das Spektrum der verordnungsfähigen Diagnosen umfangreich erweitert und der Kreis der Berufsgruppen, die pHKP verordnen dürfen, ausgeweitet. In der Arbeitshilfe sind diese Änderungen noch nicht berücksichtigt. Da die Änderungen der HKP-RL des G-BA Auswirkungen auf die Begutachtung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege haben, hat die Konferenz der leitenden Ärztinnen und Ärzte mit Datum vom 07.07.2022 das KCPP beauftragt, die Arbeitshilfe unter Beibehaltung des aktuellen Umfangs zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren.
Erstellung einer Arbeitshilfe "außervertragliche Psychotherapie":
Außervertragliche Psychotherapie im Wege der Kostenerstattung ist zwar nur ein relativ kleines Begutachtungsfeld in den Medizinische Diensten, dennoch sind auch in diesem Gebiet sozialgesetzliche Vorgaben und Richtlinien zu beachten, weswegen das KCPP derzeit im Auftrag der Konferenz der Leitenden Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitshilfe erstellt, die mit den entsprechenden Ansprechpartnerinnen und -partnern der Medizinischen Dienste abgestimmt wird.